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Förderprogramme für TVM-Vereine in 2024

Der LSB NRW bietet auch in diesem Jahr die Förderprogramme "Förderung der Übungsarbeit" und "1.000 x 1.000" für Sportvereine an.

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Das Land NRW stellt auch in diesem Jahr unverändert 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit zur Verfügung. Das Förderportal wurde für die Antragstellung bereits geöffnet.

Voraussetzung zur Förderung ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins sowie die erfolgte Mitgliedermeldung (Bestandserhebung) zum 01.01.2024. Außerdem müssen Vereine Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sein (Doppelmitgliedschaft) und über lizensierte Übungsleitungen verfügen. Gefördert wird der Trainingsbetrieb im Breitensport.

Die Antragsfrist endet am 31.05.2024.

Weitere Informationen zum Programm lesen Sie auf der Seite Förderung der Übungsarbeit.

Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein

Für das Landesprogramm 1000x1000 stehen in diesem Jahr 1,25 Mio. Euro zur Verfügung, wobei 200.000 Euro für Maßnahmen im Schwerpunkt Inklusion vorrangig kontingentiert sind. Das Förderportal ist ab sofort für die Antragstellung geöffnet.

In Absprache mit der Staatskanzlei können in diesem Jahr Maßnahmen in den folgenden Förderschwerpunkten umgesetzt werden:

  1. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  2. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  6. Sport der Älteren
  7. Der Sportverein gegen Einsamkeit
  8. Gesundheitssport
  9. Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LSB NRW.