Verfahren zur A-Trainer-Zulassung im TVM
Die Informationsunterlagen und der Bewerbungsbogen werden an die interessierten Bewerber/innen weitergegeben.
- Die Informationsunterlagen und der Bewerbungsbogen ist von dem/der Bewerber/in auszufüllen und mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen dem zuständigen Mitgliedsverband zuzuschicken.
- Die Bewerbungsfrist für die Bewerbung zur A-Trainer Zulassung muss dem zuständigen Lehrreferenten schriftlich bis zum 15.08. eines Jahres vorliegen.
- Für jeden Bewerber/jede Bewerberin wird eine Begutachtung seiner/ihrer Lehrbefähigung für ein Leistungstraining auf hohem Niveau (Verbandskader/Bundesligaspieler/in) benötigt.
- Dieses Gutachten wird in der Regel nach einer oder mehreren Lehrproben mit einer Spielergruppe (Verbandskader/Bundesligaspieler/in) durch den zuständigen Verbandstrainer erstellt.
- Das Gutachten des Verbandes führt zu einer eindeutigen Empfehlung oder Nichtempfehlung des Bewerbers/der Bewerberin hinsichtlich seiner/ihrer Lehrbefähigung für Leistungstraining. Der Mitgliedsverband berücksichtigt die Noten der B-Trainer/innen- Prüfung, die Spielstärke (mindestens Oberliga) und die bisherige Tätigkeit als B-Trainer/in
- Nicht empfohlene Bewerber/Bewerberinnen werden vom Mitgliedsverband informiert und erhalten ihre Bewerbungsunterlagen zurück.
- Eine Wiederholung der Lehrprobe ist erst nach einem Jahr und grundsätzlich nur beim zuständigen Mitgliedsverband möglich. Eine zweite Wiederholung erfordert einen begründeten Antrag noch im gleichen Jahr direkt an den Prüfungsausschuss des DTB.
Alex Jakubec
Lehrreferent TVM